Neues Coachingprogramm fördert Beratungen mit bis zu € 6.000.-!

5. Sonstige Zuwendungsbestimmungen

Anforderungen an das Beratungsunternehmen

Das Coaching muss von einem Beratungsunternehmen durchgeführt werden, in dem ein Qualitätsmanagementsystem zur Anwendung kommt, das entweder von einem durch den Deutschen Akkreditierungsrat bzw. dessen Akkreditierungsstellen akkreditierten Zertifizierer oder durch das Gütesiegel „ServiceQualität“ mindestens in Stufe I bescheinigt ist.

Die bwvw Beratungsgesellschaft verfügt über das notwendige Qualitätssiegel und unterstützt Sie bei dem unkomplizierten Antrag.

 

Wenn Sie die Förderung in Höhe von bis zu € 6.000.- wahrnehmen möchten, schicken Sie einfach eine Mail an info@bwvw.de,