![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Neues Coachingprogramm fördert Beratungen mit bis zu € 6.000.-! 5. Sonstige Zuwendungsbestimmungen Anforderungen an das Beratungsunternehmen Das Coaching muss von einem Beratungsunternehmen durchgeführt werden, in dem ein Qualitätsmanagementsystem zur Anwendung kommt, das entweder von einem durch den Deutschen Akkreditierungsrat bzw. dessen Akkreditierungsstellen akkreditierten Zertifizierer oder durch das Gütesiegel „ServiceQualität“ mindestens in Stufe I bescheinigt ist.
Wenn Sie die Förderung in Höhe von bis zu € 6.000.- wahrnehmen möchten, schicken Sie einfach eine Mail an info@bwvw.de,
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