Neues Coachingprogramm fördert Beratungen mit bis zu € 6.000.-!

3. Zuwendungsempfänger
Antragsberechtigt sind kleine oder mittlere Unternehmen (KMU) mit Sitz in Baden- Württemberg, die weniger als 250 Beschäftigte und einen Vorjahresumsatz von höchstens 50 Mio. € oder eine Vorjahresbilanzsumme von höchstens 43 Mio. € (einschließlich aller verbundenen Unternehmen) haben. Verbunden sind u. a. Unternehmen, die zu 25 % oder mehr des Kapitals oder der Stimmrechte im Besitz von einem oder mehreren Unternehmen gemeinsam stehen. Es gilt die jeweils aktuelle KMU-Definition der Europäischen Union, derzeit die Empfehlung der Kommission vom 06.05.2003 (2003/361/EG). Ein Unternehmen ist kein KMU, wenn 25 % oder mehr des Kapitals oder seiner Stimmrechte direkt oder indirekt von einer oder mehreren öffentlichen Stellen oder Körperschaften des öffentlichen Rechts einzeln oder gemeinsam kontrolliert werden, davon ausgenommen sind bestimmte öffentliche Anteilseigner, wie z. B. staatliche Beteiligungsgesellschaften.

4. Art, Umfang und Höhe der Zuwendung
Der Zuschuss beträgt 50 % der Coachingausgaben auf Tagewerkbasis, jedoch maximal 400.- € pro Tagewerk.
Der zuschussfähige Höchstsatz für einen Coachingtag mit 8 Stunden beträgt 800.- €.
Fallen höhere Coachingausgaben pro Tagewerk an, sind diese nicht Gegenstand der Förderung und in vollem Umfang vom Antragsteller zu übernehmen. Die Mehrwertsteuer wird nicht gefördert.
Je Themenbereich werden bis zu 15 Tagewerke pro Unternehmen gefördert.
Der maximale Zuschuss je Themenbereich liegt damit bei 6.000.- € (15 Tagewerke à 400.- €). Der Zuschuss wird als Projektförderung in Form einer Anteilsfinanzierung rückzahlungsfrei gewährt.

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